ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vereinbarungen zur Ausführung von Arbeiten und/oder zum Kauf und Verkauf von Berkel Schneidemaschinen mit Sitz in Haaksbergen, im Folgenden als der Benutzer bezeichnet. Der Auftraggeber/Käufer wird im Folgenden als die Gegenpartei bezeichnet.
Abweichende Bedingungen sind nur dann Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, wenn und soweit beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Die widerspruchslose Annahme und Beibehaltung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch die Gegenpartei, auf die diese Bedingungen verweisen, gilt als Zustimmung zu deren Anwendbarkeit. Die mögliche Nichtanwendbarkeit einer (eines Teils einer) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN UND AUFTRAGSERTEILUNG
- Vereinbarungen über Werkverträge und/oder Kaufverträge sowie deren Ergänzungen/Änderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Benutzers bindend.
- Der Vertrag kommt durch die Mitteilung an den Benutzer zustande, dass ihm der Auftrag erteilt wurde. Wenn die Mitteilung mündlich erfolgt, wird die Gegenpartei diese Mitteilung schriftlich unter Angabe des Datums der Mitteilung bestätigen, wobei diese Bestätigung als vollständiger Beweis gilt.
- Wenn innerhalb von sieben Tagen keine schriftliche Mitteilung über die Auftragsvergabe an den Benutzer durch die Gegenpartei erfolgt, wird der Benutzer den Auftrag schriftlich per Einschreiben an die Gegenpartei unter Angabe des Datums der Mitteilung bestätigen. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist für die Gegenpartei bindend, es sei denn, die Gegenpartei hat die Richtigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung schriftlich bestritten. Wenn die Gegenpartei innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung nicht reagiert, gilt der Auftrag als unwiderruflich.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE
Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferzeiten usw. des Benutzers sind unverbindlich, es sei denn, die auszuführenden Arbeiten sind in einer vollständigen Beschreibung festgehalten, gegebenenfalls mit einer oder mehreren Zeichnungen. Der Benutzer behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an der Konstruktion vorzunehmen, solange dadurch keine wesentliche Veränderung der Arbeit bewirkt wird. Die oben genannte Beschreibung/Zeichnung(en) muss(en) gleichzeitig mit den oben genannten Dokumenten erstellt und diesen beigefügt werden. In diesem Fall ist die Beschreibung oder Zeichnung für beide Parteien verbindlich. Wenn der Auftrag zur Ausführung der Arbeit nicht an den Benutzer vergeben wird, verpflichtet sich die Gegenpartei, das Angebot zusammen mit den Entwürfen, Bildern und Zeichnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Entscheidungsdatum an den Anbieter zurückzusenden.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind in den Preisen von Angeboten für Lieferaufträge einer vor Ort zu montierenden Einrichtung oder eines Teils davon nicht enthalten:
a. Erd-, Heizungs-, Abbruch-, Fundament-, Mauer-, Zimmerer-, Verputz-, Maler-, Tapezierarbeiten, Reparaturarbeiten oder andere Bauarbeiten jeglicher Art, noch die Kosten für Anschlüsse an das Hauptrohrleitungsnetz der Kanalisation, Gas oder Wasser oder das Stromnetz, das Nivellieren und Reinigen von Böden, Wänden oder Decken oder das Reinigen anderer Gegenstände als des zu liefernden;
b. die zusätzliche Hilfe zum Versetzen von Teilen, die nicht vom Benutzer selbst behandelt werden können, sowie die hierfür verwendeten Hebe- oder Zuggeräte und Seilwinden.
Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dies von der Gegenpartei akzeptiert wird, hat der Benutzer das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
A. Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Herstellungskosten der bestellten Waren/verwendeten Materialien steigen und/oder die Regierung und/oder Gewerkschaften Änderungen an Löhnen, Arbeitsbedingungen oder sozialen Bestimmungen vornehmen, ist der Benutzer berechtigt, diese Erhöhungen an die Gegenpartei weiterzugeben. Sollte zwischen den genannten Daten eine neue Preisliste vom Benutzer und/oder den Zulieferern herausgegeben und in Kraft treten, ist der Benutzer berechtigt, die darin genannten Preise der Gegenpartei in Rechnung zu stellen oder das oben Gesagte anzuwenden.
B. Wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, können Preiserhöhungen 3 Monate nach ihrem Zustandekommen in dem oben genannten Sinne berechnet/verrechnet werden. Bei Preiserhöhungen zu einem früheren Zeitpunkt ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Der Benutzer ist berechtigt, Dritte zur Durchführung des vereinbarten Auftrags einzuschalten.
ARTIKEL 4: WEITERE REGELN BEI ANGEBOTEN
Der Benutzer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
Bei einem Angebot übernimmt der Benutzer keine Verantwortung für ein von oder im Auftrag der Gegenpartei, des Käufers und/oder der Gegenpartei von Dritten ausgearbeitetes Design, noch für die eventuell in diesem Design angegebenen Spezifikationen bezüglich Abmessungen, Maßen und Materialien.
Im Falle eines Auftrags übernimmt der Benutzer bei Entwürfen, die nicht von ihm selbst stammen, nur die Verantwortung für die korrekte Montage und die Tauglichkeit der verwendeten Materialien; jedoch nicht für diejenigen Teile, für die in der Anfrage ausdrücklich eine bestimmte Marke oder Behandlung von Materialien vorgeschrieben ist.
Möchte die Gegenpartei bei Auftragserteilung die Verantwortung für das von oder im Auftrag von ihr erstellte Design auf den Benutzer übertragen, so ist dieser nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren, es sei denn, es wird ihm ausreichend Zeit für eine Entscheidung über diese Übertragung eingeräumt, wobei der Benutzer den gesamten Entwurf prüfen und nachrechnen können muss und ihm alle relevanten Daten und Unterlagen dafür zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Benutzer kann nicht verlangt werden, dies kostenlos zu tun, es sei denn, aus der Anfrage geht bereits hervor, dass die Gegenpartei die Verantwortung auf den Benutzer übertragen möchte.
Stellt die Gegenpartei Material oder Teile für die weitere Verarbeitung oder Montage zur Verfügung, so ist der Benutzer verantwortlich für eine korrekte Verarbeitung bzw. Montage, jedoch niemals für die Materialien oder Teile selbst. Der Benutzer haftet nicht für Schäden durch Tod oder Körperverletzung, Folgeschäden oder Schäden aus anderen Gründen, die mit der (Unzulänglichkeit der) von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Materialien oder Teile für die weitere Verarbeitung oder Montage in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese von ihm oder Dritten verarbeitet oder bearbeitet wurden. Die Gegenpartei stellt den Benutzer vollständig von allen Ansprüchen auf Schadenersatz von Mitarbeitern des Benutzers und/oder Dritten frei, einschließlich Schäden durch oder infolge von Produkthaftung.
ARTIKEL 5: LIEFERUNG/DURCHGEFÜHRTE ARBEITEN
Die Lieferung erfolgt nicht frei Haus. Angegebene Lieferzeiten und Fristen für die Durchführung von Arbeiten gelten nur dann als Fixtermine, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung/Beendigung der Arbeiten muss der Benutzer daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
Bei Teillieferungen/Teilarbeiten gilt jede Lieferung/Phase als separate Transaktion.
Wenn es nicht möglich ist, die Waren an die Gegenpartei zu liefern, behält sich der Benutzer nach angemessener Fristsetzung und erfolglosem Ablauf der in der Mahnung genannten Frist das Recht vor, die für die Durchführung der Arbeiten beschafften Waren/Materialien auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern oder zu vernichten. Dies berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, den Kaufpreis zu bezahlen.
Die Lieferung erfolgt einmalig an eine von der Gegenpartei angegebene Adresse, auch wenn die bestellten Waren von der Gegenpartei für die Verteilung an verschiedene Adressen bestimmt sind. Die Gegenpartei ist für eine gute Erreichbarkeit des Lieferorts/Entladungsorts verantwortlich und trägt die Verantwortung für das Entladen.
Der Benutzer ist berechtigt, vor der Lieferung und/oder dem Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung oder Sicherheit von der Gegenpartei zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen zu verlangen.
ARTIKEL 6: FORTSCHRITT, DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN
Falls Lieferungen oder Arbeiten aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Benutzers nicht normal oder ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können, ist der Benutzer berechtigt, die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
Sollte sich während der Ausführung der vom Benutzer übernommenen Arbeiten herausstellen, dass diese nicht ausführbar sind, entweder aufgrund dem Benutzer unbekannter Umstände oder durch höhere Gewalt, hat der Benutzer das Recht zu verlangen, dass der vom Benutzer erteilte Auftrag so geändert wird, dass die Ausführung der Arbeit möglich wird, es sei denn, dass aufgrund der unbekannten Umstände oder höherer Gewalt die Ausführung niemals möglich sein wird. In diesem Fall hat der Benutzer Anspruch auf volle Entschädigung für bereits durchgeführte Arbeiten.
Alle Kosten, die der Benutzer auf Wunsch der Gegenpartei übernimmt, gehen vollständig zu Lasten letzterer, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Alle Änderungen an übernommenen Arbeiten, sei es auf besondere Anweisung der Gegenpartei oder aufgrund von Änderungen am Bau oder aufgrund von Abweichungen der bereitgestellten Daten von der tatsächlichen Ausführung des Baus, werden als Zusatzarbeiten (Mehrwerk) berechnet, sofern dadurch Mehrkosten entstehen, und in dem Maße, wie dadurch weniger Kosten entstehen, wird dies als Minderwerk verrechnet.
Mehr- und Minderarbeiten werden unabhängig von der Verpflichtung zur Zahlung des Hauptbetrags nach billigem Ermessen verrechnet.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Gegenpartei unter Androhung von Schadensersatz und Kosten verpflichtet:
a. sicherzustellen, dass der Ort, an dem die zu montierenden Güter, Materialien und/oder Werkzeuge gelagert werden müssen oder an dem die Lieferung erfolgen soll, so beschaffen ist, dass keine Beschädigung oder Entwendung in irgendeiner Form und auf irgendeine Weise möglich ist;
b. sicherzustellen, dass der Zugang zum Ort der Lieferung und/oder Montage frei und ausreichend ist und alle erforderliche Unterstützung geleistet wird, um eine reibungslose Lieferung, Montage und/oder Fertigstellung zu ermöglichen;
c. sicherzustellen, dass, falls ein Kran, Aufzug oder ein anderes Transportmittel verwendet werden muss, dies mit Bedienung durch und auf Kosten der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird. Das verwendete Gerät muss den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden staatlichen Vorschriften entsprechen. Schäden, die dabei entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, die Schuld des Benutzers wird nachgewiesen;
d. sicherzustellen, dass (Unter-)Böden frei von Kalk-, Zement- und Schmutzresten sowie von losen Teilen sind und, falls erforderlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, vollständig eben und waagerecht zur Verfügung gestellt werden;
e. sicherzustellen, dass in dem Raum, in dem gearbeitet werden muss, Strom, Luft, Wasser und gegebenenfalls Heizung vorhanden sind;
f. sicherzustellen, dass, wenn auch andere in dem betreffenden Raum Arbeiten ausführen müssen, diese Arbeiten beendet sind, bevor der Benutzer mit seinen Arbeiten beginnt, so dass er dort ungehindert arbeiten kann;
g. sicherzustellen, dass im Falle von Umbauarbeiten und/oder Renovierungen der Geschäftsraum während der Arbeiten für die Öffentlichkeit geschlossen ist.
ARTIKEL 7: TRANSPORT
Die Versendung der bestellten Waren erfolgt auf eine vom Benutzer festgelegte Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei.
Der Benutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Form, die mit dem Transport in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie an den Waren selbst entstanden sind oder nicht.
Die Gegenpartei muss sich gegen die genannten Risiken angemessen versichern.
Nicht angenommene Bestellungen werden vom Benutzer auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert, entsprechend den Bestimmungen in Artikel 5.
Sofern der Benutzer nicht schriftlich etwas anderes erklärt hat, trägt die Gegenpartei das Risiko für die Güter, Materialien und durchgeführten Arbeiten ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Güter und Materialien am Bestimmungsort bzw. ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten.
Falls die Lieferung aus Gründen, die nicht dem Verschulden des Benutzers zuzurechnen sind, nicht zum festgelegten Zeitpunkt erfolgen kann, werden die Güter auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert.
Wenn die Gegenpartei mit der Zahlung einer Rate im Rückstand ist, ist der Benutzer berechtigt, die Güter auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern und die erste Lieferung zu verschieben, bis alle überfälligen Raten bezahlt sind.
ARTIKEL 8: REKLAMATIONEN/RÜCKSENDEUNGEN
Die Gegenpartei ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Waren eine Kontrolle durchzuführen. Bei sichtbaren Mängeln muss dies auf dem Frachtbrief und/oder Lieferschein vermerkt und innerhalb von 24 Stunden dem Benutzer mitgeteilt werden, wobei dies sofort schriftlich bestätigt werden muss. Andere Reklamationen, einschließlich solcher in Bezug auf durchgeführte Arbeiten, müssen per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren durch den Benutzer gemeldet werden.
Wenn die oben genannte Reklamation nicht innerhalb der genannten Fristen dem Benutzer mitgeteilt wird, gelten die Waren als in gutem Zustand erhalten.
Reklamationen haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei. Der Benutzer muss in der Lage sein, die Beschwerde zu untersuchen.
Wenn sich herausstellt, dass eine Rücksendung erforderlich ist, erfolgt dies nur auf Kosten und Gefahr des Benutzers, wenn letzterer seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu vorab erklärt hat. Wenn die Rücksendung sich auf eine oben genannte Reklamation bezieht, erfolgt die Rücksendung nur auf Kosten und Gefahr des Benutzers, wenn die Reklamation von ihm als begründet erklärt wird. In solchen Fällen erfolgt die Rücksendung auf eine vom Benutzer festgelegte Weise.
Wenn die Waren nach der Lieferung ihrer Art und/oder Zusammensetzung geändert, ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, beschädigt oder umgepackt wurden, entfällt jegliches Recht auf Reklamation.
Bei berechtigten Reklamationen wird der Schaden gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 abgewickelt.
Die Gegenpartei hat 14 Tage Zeit, eine Rücksendung anzumelden, und 14 Tage, um die Rücksendung tatsächlich durchzuführen. Nach Prüfung und Genehmigung der Rücksendung wird die Gegenpartei innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
ARTIKEL 9: HAFTUNG/GARANTIE
Der Benutzer erfüllt seine Aufgaben wie von einem Unternehmen seiner Branche erwartet wird, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus seinem Handeln oder Unterlassen in weitestem Sinne ergeben, es sei denn, dies ist grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet. Eine ähnliche Beschränkung gilt für Mitarbeiter und/oder Dritte, die der Benutzer bei der Ausübung seiner Tätigkeiten einsetzt.
Die Garantieverpflichtung erlischt für solche Teile der Arbeit, an denen Mängel bestehen, wenn Reparaturen oder andere Arbeiten daran ohne schriftliche Genehmigung des Benutzers durch andere vorgenommen wurden.
Es wird keine Garantie gewährt für vom Auftraggeber vorgeschriebene Konstruktionen oder Materialien oder für vom Auftraggeber oder auf seine Anweisung hin von Dritten geliefertes Material oder Arbeitsteile, es sei denn, dies erfolgte mit ausdrücklicher Genehmigung des Benutzers.
Reparaturen oder Änderungen, die sich auf Abschnitt 3 beziehen, werden vom Benutzer nur auf Kosten der Gegenpartei durchgeführt, es sei denn, der Benutzer hat seine Genehmigung gemäß Abschnitt 3 erteilt.
Wenn ein Raum, in dem die Arbeit durchgeführt wird, vor der ersten Abnahme in Gebrauch genommen wird, geschieht dies vollständig auf eigenes Risiko der Gegenpartei.
Es wird keine Garantie für Glas, Verfärbungen von Holz und für geringfügige Farbabweichungen von Holz und anderen Materialien gewährt.
Die Garantie gilt nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, für den die Arbeit gemäß dem Auftrag bestimmt ist; wenn nichts anderes bezüglich der Verwendung vereinbart wurde, gilt die Garantie nur bei normaler Verwendung.
Die Garantie gilt nur unter normalen Bedingungen. Hierzu gehört unter anderem: die Sicherstellung ausreichender Luftfeuchtigkeit, die Vermeidung extremer Feuchtigkeit oder Trockenheit, Kälte, Hitze usw.
ARTIKEL 10: ZAHLUNG
- Die Zahlung erfolgt wie folgt:
a. 30% des Preises bei Auftragserteilung;
b. der Restbetrag bei Lieferung der Waren;
Der Benutzer wird die Rechnungen rechtzeitig gemäß den Punkten 1a und 1b stellen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Falls ein Rabatt vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb der festgelegten Frist zu begleichen, andernfalls verfällt der Rabatt.
- Falls eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Fristen nicht vollständig bezahlt wird:
A. wird ab diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber eine Kreditbeschränkungsgebühr in Höhe von 2% berechnet, ohne dass hierfür eine gesonderte Mahnung erforderlich ist.
B. ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer einen Verzugszins in Höhe von 2% pro Monat auf den Kapitalbetrag zu zahlen, der kumulativ über der Hauptschuld berechnet wird. Teile eines Monats gelten dabei als volle Monate.
C. wird der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Benutzer, falls er während der vom Benutzer festgelegten Frist seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Inkasso- und/oder Vollstreckungsmaßnahmen tragen, einschließlich der Kosten eines Insolvenzantrags. Der Auftraggeber ist für außergerichtliche Kosten mindestens 15% der Summe aus Hauptschuld und Verzugszinsen schuldig, wobei ein absoluter Mindestbetrag von 75,00 € gilt.
Nach Wahl des Benutzers kann unter den oben genannten oder vergleichbaren Umständen die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne weitere Mahnung oder gerichtliche Intervention aufgelöst werden, gegebenenfalls kombiniert mit einer Schadensersatzforderung.
Falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Benutzer berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber zur Lieferung/Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit dafür geleistet wurde. Dasselbe gilt bereits vor Eintritt des Verzugs, wenn der Benutzer vernünftige Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers hat.
Geleistete Zahlungen des Auftraggebers dienen stets zur Tilgung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der ältesten offenen Rechnungen, selbst wenn der Auftraggeber angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
ARTIKEL 11: EIGENTUM AN ENTWÜRFEN
Der Benutzer ist Inhaber der Rechte an gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf den Inhalt und die Form von Berichten, Zeichnungen, Entwürfen, Softwaremodellen und ähnlichem.
Nur nach Zahlung des dem Benutzer aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags geschuldeten Betrags steht dem Auftraggeber in Bezug auf das Vorstehende ein Nutzungsrecht zu.
ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT
Der Benutzer behält sich das Eigentum an gelieferten und noch zu liefernden Waren vor, bis der Kunde seinen damit zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer nachgekommen ist. Diese Zahlungsverpflichtungen umfassen die Bezahlung des Kaufpreises sowie Ansprüche auf erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dieser Lieferung sowie Ansprüche auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Verpflichtungen seitens des Kunden.
Wenn der Benutzer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, wird der entsprechende Vertrag als aufgelöst angesehen, unbeschadet des Rechts des Benutzers, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Benutzer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte an Waren geltend machen, auf die gemäß diesem Artikel ein Eigentumsvorbehalt ruht.
ARTIKEL 13: VERPFÄNDUNG / WARENLAGER
Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte zu verpfänden und/oder ein Besitzrecht daran zu begründen oder die Waren zur Lagerung in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines oder mehrerer Finanzierer zu übergeben (Warenlager), da dies als schuldhafte Vertragsverletzung seinerseits angesehen wird. In diesem Fall kann der Benutzer unverzüglich, ohne zu einer Mahnung verpflichtet zu sein, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder den Vertrag auflösen, unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.
ARTIKEL 14: INSOLVENZ, ENTMÜNDIGUNG ODER ÄHNLICHES
Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Artikeln dieser Bedingungen wird der zwischen der Vertragspartei und dem Benutzer geschlossene Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, aufgehoben, wenn die Vertragspartei für zahlungsunfähig erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder durch Pfändung, Unterbringung in eine Betreuung oder auf andere Weise die Verfügungsbefugnis und/oder Handlungsfähigkeit bezüglich ihres Vermögens oder Teilen davon verliert, es sei denn, der Insolvenzverwalter oder rechtliche Betreuer erkennt die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten an.
ARTIKEL 15: LEISTUNGSSTÖRUNG/VERZUG
Falls die Erfüllung der Verpflichtungen des Benutzers gemäß dem mit der Vertragspartei geschlossenen Vertrag nicht möglich ist und dies auf nicht zurechenbare Leistungsstörungen auf ihrer Seite und/oder auf der Seite der für die Durchführung des Vertrags eingeschalteten Dritten/Zulieferer zurückzuführen ist, ist der Benutzer berechtigt, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Vertragspartei für eine von ihm festgelegte angemessene Frist auszusetzen, ohne zur Zahlung einer Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein. Wenn die oben genannte Situation eintritt, nachdem der Vertrag teilweise ausgeführt wurde, ist die Vertragspartei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
Als Umstände, die als nicht zurechenbare Leistungsstörungen angesehen werden, gelten unter anderem: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, in- und ausländische Unruhen, staatliche Maßnahmen, Streik und Aussperrung von Arbeitnehmern oder die Androhung solcher Maßnahmen; Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Währungsverhältnisse; Betriebsstörungen durch Brand, Unfall oder andere Ereignisse; Naturphänomene, unabhängig davon, ob die Leistungsstörung oder verspätete Leistung beim Benutzer, seinen Zulieferern oder Dritten, die er zur Erfüllung der Verpflichtung herangezogen hat, auftritt.
Falls die Vertragspartei auf irgendeine Weise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer nicht prompt nachkommt, sei es durch Zahlungsverzug, Antrag auf Zahlungsaufschub, Insolvenz, Beschlagnahme, Verzicht auf das Vermögen oder Liquidation der Vermögenswerte der Vertragspartei, werden alle aus irgendeinem Vertrag geschuldeten Beträge sofort fällig und in voller Höhe eingefordert.
ARTIKEL 16: STORNO/AUFLÖSUNG
Die Vertragspartei verzichtet auf alle Rechte zur Auflösung des Vertrags gemäß Artikel 6:265 ff. B.W. oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, es sei denn, die Stornierung gemäß dem folgenden Absatz wurde vereinbart.
Eine Stornierung durch die Vertragspartei ist nur möglich, wenn der Benutzer dem zustimmt. In diesem Fall ist die Vertragspartei neben der Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises (Auftragswertes) verpflichtet, bereits bestellte Waren in nicht bearbeitetem oder verarbeitetem Zustand zum Selbstkostenpreis abzunehmen. Die Vertragspartei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt den Benutzer diesbezüglich frei.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
ARTIKEL 11: EIGENTUM AN ENTWÜRFEN
Der Benutzer ist Inhaber der Rechte an gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf den Inhalt und die Form von Berichten, Zeichnungen, Entwürfen, Softwaremodellen und ähnlichem.
Nur nach Zahlung des dem Benutzer aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags geschuldeten Betrags steht dem Auftraggeber in Bezug auf das Vorstehende ein Nutzungsrecht zu.
ARTIKEL 17: ANWENDBARES RECHT/ZUSTÄNDIGES GERICHT
Für die zwischen dem Benutzer und der Vertragspartei geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen ergeben, werden ebenfalls nach niederländischem Recht beigelegt.
Etwaige Streitigkeiten werden vor dem zuständigen niederländischen Gericht verhandelt, wobei dem Benutzer das Recht zusteht, eine Angelegenheit vor dem Gericht anzuhängen, in dessen Bezirk die Vertragspartei wohnt und/oder niedergelassen ist.
Wenn die Vertragspartei eine natürliche Person ist, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, gilt Folgendes: Innerhalb von 1 Monat, nachdem der Benutzer der Vertragspartei mitgeteilt hat, dass die Angelegenheit vor Gericht gebracht wird.
ZAHLUNG
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:
– Kredit-/Debitkarte
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Demnächst verfügbar:
– PAYPAL
Wir empfehlen Ihnen, Beschwerden zunächst per E-Mail an info@meindersma.nl zu senden. Führt dies nicht zu einer Lösung, besteht die Möglichkeit, Ihren Streit über die Stichting WebwinkelKeur zu vermitteln. Seit dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU auch Beschwerden über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einreichen. Diese ODR-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr . Wenn Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig behandelt wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.